Ziele
Dieses Leitbild soll die ethischen und qualitätsbezogenen Maßstäbe vom psychometrischen Testverfahren Leonardo3.4.5 vorstellen.
Gesetzgrundlage:
Die Methode Leonardo3.4.5 wurde 1998 erfunden und gehört dem Unternehmen One Technologies Sàrl (Schweizerische Gesellschaft).
Anwendungsbereiche:
Leonardo3.4.5 begleitet Angestellte der Personalabteilung, Betriebsleiter und deren Mitarbeiter, Professoren und Studenten, Psychologen und deren Patienten, Unternehmen im Bereich Personalwesen und deren Kunden, Firmen und deren Mitarbeiter und bietet ein Personenprofil und ein allgemeines Bild an, das das Kandidatenprofil ergänzt und beim Debriefing unterstützend agiert.
Eine berufsrelevante Methode
Anders als andere auf dem Markt vorhandene Produkte stellt Leonardo3.4.5 ein berufsrelevantes Werkzeug dar, das dem Fachmann eine genaue Analyse des Kandidatenprofils erlaubt. Leonardo3.4.5 wurde von Experten mit Hochschulausbildungen in Psychologie, Statistik und Management im Rahmen eines EUREKA-Projektes der europäischen Gemeinschaft entwickelt.
Archivieren und Speichern
Nur die Datei mit den Antworten zum Fragebogen wird auf dem Server gespeichert. Die Profile werden dann bei jeder neuen Anfrage online erstellt und eingesehen. Der berechtigte Berater soll einen Speicherort getrennt von dem Speicherort für Berichte des LEONARDO-Profils erstellen, um die Informationen vor Löschung wegen technischer Problemen im Betriebsystem des Servers der Seite LEONARDO345.COM zu schützen.
Datenschutz
Im Bereich Archivierung und Speicherung muss der berechtigte Berater die Gesetze bezüglich personenbezogener Computerdaten entsprechend den Gesetzen und Normen seines Landes einhalten.
Der berechtigte Berater ist gegenüber den Endkunden dafür verantwortlich, diese über die Speicherungsbedingungen ihrer Daten zu informieren und von seinem Archiv die Dateien von Profilen auf Nachfrage des Kunden zu löschen.
Ethik
Der berechtigte Berater verpflichtet sich dazu, LEONARDO entsprechend der Bedingungen im Lizenzvertrag unter genauer Berücksichtigung der gültigen Gesetze und der gültigen Vorschriften des Heimatlandes des Antragstellers oder des Landes, in dem LEONARDO eingesetzt wird, zu benutzen.